Standorte

Kiel:

Sie finden uns in der Innenstadt, zentral zwischen dem Hauptbahnhof und dem Amts- und Landgericht Kiel gelegen, im

Königsweg 20
24103 Kiel

Wenn Sie uns per Bus oder Bahn erreichen wollen, fahren Sie am besten bis zum Kieler Hauptbahnhof.

Von dort gehen Sie entlang der Ringstraße Richtung Westen, überqueren die Hopfenstraße und biegen die nächste Straße rechts in den Königsweg ein (ca. 3 Gehminuten).

Wir stehen Ihnen nach telefonischer Vereinbarung gern jederzeit zur Verfügung.

Telefon: 0431/ 66 14 400
Fax: 0431 / 670 77 22
E-Mail-Adresse:
mail@kanzlei-koenigsweg.de

 

Zweigstelle Lübeck

Sie finden uns an der rückwärtigen Straße vom Amts- und Landgericht Lübeck gelegen, in der

Langen Reihe 2

23568 Lübeck

Wenn Sie uns per  Bahn erreichen wollen, fahren Sie am besten bis zum Lübecker Hauptbahnhof.

Von dort nehmen Sie einer der Buslinien zu den Gerichten.

Wir stehen Ihnen nach telefonischer Vereinbarung gern jederzeit zur Verfügung.

Telefon: 0451 / 58 24 97 11
Fax: 0431 / 670 77 22
E-Mail-Adresse:
mail@kanzlei-koenigsweg.de

Zweigstelle Hamburg-Farmsen

Sie finden uns in Hamburg-Farmsen in der Saselheider Str. 70 in 22159 Hamburg.

Nutzen Sie zur Vereinbarung eines Termins vorgenannte Kontaktmöglichkeiten.

 

Kanzleiphilosophie

 

 

Sie haben mich über das Stichwort: www.zweitverteidiger.de  oder www.zweitrechtsanwalt.de gefunden. Beide Domains werden seit über 2 Jahren gehalten.

 

Rechtliche Fürsorge gleich wie ein „Bollwerk“ einem „Haus“. Damit dieses „Bollwerk“ wider einem Fehlurteil unterschiedlichsten Angriffen trotzen kann, muss es sich aus verschiedenen „Gewerken“ zusammensetzen.

Diesseits werden sowohl  Beschuldigte als auch vermeintliche Opfer von Straftaten vertreten.

Möglicherweise haben Sie mich insoweit über: www.opferhilfe-kiel.de oder www.opferhilfe-luebeck.de gefunden.

(Wenn die männliche Form genutzt wird, ist auch die weibliche Form gemeint.)

 

Ethischer Ansatz der Kanzlei Königsweg ist die Umsetzung von Recht ohne Ansehung der Person und in Vorwegnahme einer überfälligen Grundgesetzänderung. 

Niemand wird wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt.

Denn auch die Prozessordnung trifft insoweit keine Unterscheidung.

 

Ein Einzelmandat kann daher auf die effektive Abstimmung dieser „Gewerke“ zueinander beschränkt sein. Kosten lassen sich insoweit sparen, als Einzelaufträge an Verteidiger und Sachverständige auf ein für  erforderlich gehaltenes Maß beschränkt werden.

 

Ein Zweitrechtsanwalt ist für mich ein Manager, der fallbezogen Abläufe organisiert.

 

Vorangestellt sei, dass diese Mandate weit unter 1 % aller Aufträge betreffen.

I

Aufträge an Zweitverteidiger bieten sich bei Freiheitsstrafen zwischen 5 und 15 Jahren bzw. existenzvernichtenden Risiken an. Ferner, wenn Sie als vermeintliches Opfer, Zeuge bzw. Nebenkläger Gefahr laufen, durch eine massive Verteidigung und eine überlastete Justiz Ihren Ruf zu verlieren und weiteren Schaden zu nehmen. (Die Begriffswahl: vermeintliches Opfer sei insoweit entschuldigt, als es für den Begriff des Beschuldigten keinen Pendant gibt, welches ebenfalls der Unschuldsvermutung Rechnung trägt.)

 

Kurz: Ihre Freiheit, Ihr Ruf, Ihr Unternehmen ist unwiederbringlich in Gefahr.

 

Insbesondere für Sportler, die unter Dopingverdacht geraten sind und mich über:

www.dopingstrafrecht.de gefunden haben, wissen wovon ich spreche.

 

Zugleich geht es um die Begrenzung von  aufbringbaren Kosten, die im Zeitpunkt der ersten Beauftragung bereits für mehrere 10.000,00 €  absehbar sind. Denn faktisches Ziel kann oft (nur) die Abwendung eines Fehlurteils bzw. die Fortführung der sportlichen Karriere sein. Eine Kompensation des finanziellen Aufwandes ist für einen Beschuldigten bzw. einen Nebenkläger kaum durchsetzbar. Dessen sollten Sie sich vor Beauftragung bewusst sein.

 

Ein konkreter Zweck innerhalb der „Gesamtverteidigung“ kann ggf. auch durch die Einschaltung eines günstigeren Rechtsanwalts oder Gutachters erreicht werden.

Bei Stundensätzen von Rechtsanwälten im Bereich ca. 170,00 €  bis 600,00 € und Stundensätzen von Gutachtern im Bereich von ca. 100,00 €  bis 600,00 kann daher die Ersparnis bei einem strukturierten Vorgehen trotz der zusätzlichen Kosten für einen Zweitverteidiger durchaus erheblich sein.

 

Denn es gibt Strafverfahren, in denen dieses „Bollwerk“ in der erforderlichen Breite und Tiefe nicht durch einen Verteidiger, einen Nebenklägervertreter oder eine Kanzleieinheit erstellt werden kann. Leider trägt der Gesetzgeber dieser Entwicklung keine Rechnung.

 

Nicht nur die Ermittlungsorgane beschäftigen in diesem Zusammenhang nicht selten 50 und mehr Personen durch Sonderkommissionen, Schreibkräfte, KTU, Rechtsmediziner, Richter, Staatsanwälte und Sachverständige. Es mag auch hunderte von Vertretern der Medien geben, die selbst jede Infrastruktur einer Grosskanzlei zusammenbrechen lassen können.

 

Durch die Vielzahl an Sportverbänden, nationalen, europäischen und internationalen Gremien sind kaum noch überschaubare Strukturen entstanden.

 

Bei Vorwürfen oder Personen des öffentlichen Interesses mag es rechtsverletzende Berichterstattung gegenüber Beschuldigten und Nebenkläger geben. Dies verlangt die Einbindung auf Medienrecht spezialisierter Kollegen. Deren Aufgabe wäre z. B. die Auswertung der globalen Medienberichterstattung, die Abgabe von Presseerklärungen und der Erlass einstweiliger Verfügungen.

 

Ein strafrechtlicher Vorwurf mag Konsequenzen nach dem Wehrstrafrecht, dem Beamtenrecht, dem Aktienrecht oder Arbeitsrecht mit sich bringen. Tätigkeit in diesen „Gewerken“ kann nicht immer durch einen Verteidiger qualifiziert ausgeführt werden und verlangt nach Spezialisten.

Deren Tätigkeit mag aber zugleich die Verteidigung beeinflussen.

 

Auch komplexere versicherungsrechtliche, sozialrechtliche, versorgungsrechtliche und schadensersatzrechtliche Fragestellungen können sich entwickeln.

 

Möglicherweise ist durch eine Inhaftierung oder schwerste Verletzungen die Fortführung eines Unternehmens durch qualifizierte Dritte oder dessen Verkauf sicherzustellen.

 

Rechtsmedizinische Fragestellungen können die wiederholte Beauftragung von ggf. mehreren Gutachtern zu derselben Frage erfordern. Nur so lässt sich Stand der Forschung und Wissenschaft umfassender in ein Verfahren einbeziehen.

 

Ggf. ist schon frühzeitig die Einbindung von Revisionsspezialisten anzuraten.

 

Ebenso kann die Einschaltung von Detekteien im In-  und Ausland, Dolmetschern oder

IT-Spezialisten erforderlich sein. Denn grenzüberschreitende Vorgänge sowie die Einholung ausländischer Rechtsgutachten ist in diesen Verfahren nicht selten.

 

 

Meine Aufgabe als Zweitrechtsanwalt könnte in diesem Zusammenhang die Auswahl geeignet erscheinender Kollegen, die Bündelung von Information und der Kontakt zu Ihnen in der Haft-  oder Reha-Situation sein, soweit nicht bereits für diese Tätigkeiten weitere Kollegen erforderlich sind.

 

Als Person des öffentlichen Interesses können Inhaftierte  innerhalb der Untersuchungshaft wie auch Geschädigte durch eine Vielzahl von Kollegen aufgefordert werden, denen das Mandat zu erteilen.

(Jüngeren Kollegen, die sich als Pflichtverteidiger andienen sei aus wohlverstandener Fürsorge der Hinweis gegeben, dass allein durch die Verteidigung in einem umfangreicheren Kapitaldelikt für gut 6 Monate die Kräfte eines Anwalts vollständig gebunden werden können. Davon, dass Sie an

7 Tagen jeweils mehr als 12 Stunden arbeiten, gehe ich ohnehin aus. Im Übrigen gestaltet sich eine Nebenklagevertretung noch aufwendiger)

 

Durch die nicht enden wollend erscheinende Haftsituation könnte der Inhaftierte ggf. an der Qualifikation der ausgewählten Kollegen zweifeln. Meine Aufgabe könnte es insoweit sein, dem Inhaftierten die Dauer von vielen Verfahrensabläufen transparenter zu machen.

Im Übrigen sind Versicherer außergerichtlich kaum zu angemessenen Entschädigungen bereit.

 

Mitwirkungsersuchen!

In größeren Verfahren entsteht für Verteidiger eine Vielzahl von -  sachlich unnötigen -  Spannungsfeldern. Selbst erfahrene Verteidiger werden müssen regelmäßig um Selbstverständlichkeiten streiten. Ohne eine Vergütung nach Stundensätzen gefährdet ein Verteidiger schnell seine eigene wirtschaftliche Existenz sowie die seiner Mitarbeiter und deren Familien.

 

Beispielhaft seien folgende Spannungsfelder aufgezählt:

Erschwernisse des Zutritts in die JVA durch als schikanös empfundene Untersuchungen des Verteidigers; Beschränkungen der Zutrittszeit auf 60 Minuten zu einer bestimmten Zeit, die faktisch (durch Zugangsverschleppung und Verschleppung der Zuführung des Untersuchungshäftlings) Besuche auf wenige Minuten beschränken; Beschränkung  des Verteidigers bei der Mitnahme eines Laptops oder einer Uhr in die JVA; Erschwernisse bei der Aufbewahrung von Verteidigerunterlagen in der JVA durch den Mandanten, Erschwernisse bei der Übermittlung einer Schreibtischlampe oder von Glühbirnen an den Gefangenen, die wiederholt defekt den Inhaftierten erreichen können; Öffnung von Briefen durch Mitarbeiter der JVA, die als Verteidigerpost gekennzeichnet waren; Auseinandersetzung mit der eigenen Kammer über angebliche Verstöße gegen die Berufsordnung,  staatsanwaltschaftliche Zeugenvernehmungen ohne Wissen der Verteidigung; Eindruck der Fokussierung der Ermittlungen unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von Spannungen mit anderen Staaten bzw. gesellschaftlich einflussreichen Kreisen u.s. w..

Sofern ein Kollege diese Auflistung durch eigene Erfahrung ergänzen will, mag er mir den anonymisierten Entwurf einer Strafanzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde  gern zur Kenntnis geben. Denn dieser Teil der Realität wird kaum in Fachanwaltsbüchern abgebildet.

 

Selbst die Mitwirkung qualifizierter und motivierter Kollegen führt erfahrungsgemäß zu Spannungen untereinander. Denn einige Kollegen mischen sich -  bewusst oder unbewusst -, kontraproduktiv in die „Gewerke“ ihrer Kollegen ein.

 

Meine Aufgabe wäre, im Wege der Mediation auch diese Reibungsverluste im Sinne des Gesamtwerks zu begrenzen. Über die Domain: www.mediation-in-kiel.de und

www.mediationsbegleitung.de versuche ich auf dieses Angebot, welches auch außerhalb des Strafrechts friedensstiftend sein kann, aufmerksam zu machen. Insoweit sei auf meine Domain: www.erbfallmediation.de verwiesen.

 

Kolleginnen und Kollegen die sich durch diese Ausführungen zur Zweitverteidigung ermuntert fühlen, zu mir Kontakt aufzunehmen, sei dies anheim gestellt. 

Die diesseitige Auswahl von Kollegen wird jedoch nur auf der Grundlage objektivierbarer Informationen erfolgen. Hochglanzbroschüren und animierte Internetpräsenzen sind hierzu ungeeignet.

 

Potentiellen Auftraggebern sei versichert, dass ich von diesseits vorgeschlagenen Dritten auch keine anteilige „Rückvergütung“ erhalte oder annehmen würde.

 

Apropos Geld

Selbst bei einem Freispruch bzw. einem Grundurteil nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz dürfte ein Beschuldigter faktisch kaum den tatsächlichen Schaden erstattet bekommen, der ihm durch seine Verteidigung entsteht. Denn die Handhabung dieses Gesetzes kann den Eindruck der Verhöhnung durch die Justiz erwecken.

 

Jedes unberechtigte Ermittlungsverfahren kann daher bis zur Vermögenslosigkeit führen, ohne dass es einen adäquaten Ausgleich gibt. Ob dieses Verfahren an sich bereits ein Akt willkürlicher Vernichtung sein soll, muss der Beschuldigte für sich definieren.

Für Opfer von Straftaten ist die Situation i.d.R. noch dramatischer, da sie zusätzlich mit physischen und psychischen Siechtum verbunden sein kann.

Selbst wenn nach jahrelanger Dauer von Zivilprozessen Schadensersatzansprüche tituliert werden sollten, dürfte denen der Erfolg in der Zwangsvollstreckung gegen Privatpersonen oft versagt bleiben.

 

Durch die Wahl seiner Staatsbürgerschaft muss letztlich jeder Mensch selbst entscheiden, welcher Rechtsordnung und welchen Risiken er sich stellen möchte.

 

Als Verteidiger kann ich nur effektiv sein, wenn ich auch Nebenkläger vertrete. Als Nebenklägervertreter kann ich nur effektiv sein, wenn ich auch verteidige.

Wenn dies für Sie ein unvereinbarer Gegensatz ist, sind Sie nicht allein.

Sicher werden Sie auch einen Kollegen finden, der diese Position teilt und Sie vertreten wird.